COMPO BIO Grundstoff Lecithin AF

COMPO BIO Grundstoff Lecithin AF

· bei Pilzkrankheiten an Nutz- und Zierpflanzen

· 100% natürlich mit der Kraft der Sojabohne

· anwendungsfertiges Spray

· für den ökologischen Landbau geeignet & vegan

· nicht bienengefährlich


Zugelassen für nichtberufliche Anwender.

Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der
Gebrauchsanweisung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor
Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten
Sie die Warnhinweise und Symbole in der Gebrauchsanweisung.


8,40 EUR

VE

COMPO BIO Grundstoff Lecithin AF

Produktbeschreibung

Der zugelassene Grundstoff Lecithin fördert die Pflanzengesundheit und ist bei Befall durch verschiedene Pilzkrankheiten nützlich (z.B. Echter Mehltau, Blattflecken- und Kräuselkrankheit sowie Krautfäule).

100% natürlich mit der Kraft der Sojabohne, für den ökologischen Landbau geeignet und vegan

Anwendung

Anwendungsempfehlung

COMPO BIO Grundstoff Lecithin AF ist ein anwendungsfertiges Produkt. Sprühflasche vor Gebrauch gut schütteln. Beim Auftreten der ersten Krankheitszeichen werden die Pflanzen von allen Seiten, auch die Blattunterseiten, bis zur sichtbaren Benetzung eingesprüht. Keine Anwendung bei direkter Sonne, hohen Temperaturen > 25°C oder hoher Regenwahrscheinlichkeit.

Anwendungsort
Garten, Balkon / Kübel, Gewächshaus

Anwendungszeitraum
April-September

Anwendungshinweise

KULTUR

SCHADORGANISMUS / ZWECKBESTIMMUNG

REICHWEITE MIT
750 ML

ANWENDUNGEN

Anzahl

Abstand



Zierpflanzen, besonders Rosen

Echter Mehltau und andere pilzliche Erreger

25 m²

3 - 12

5 Tage

Marktgemüse wie Gurke

Echter Mehltau

5 m²

2 - 6


Salat

2

7 Tage



Tomate

Kraut- und Braunfäule

2 - 6



Kartoffel

Kraut- und Knollenfäule

19 m²

3 - 12

5 Tage

Obstbäume (Apfel, Pfirsich)

Echter Mehltau / Kräuselkrankheit

8 m²



Stachelbeere

Echter Mehltau

8 m²

2 - 4


Wein

25 m²

3 - 12



Erdbeere

Echter Mehltau und andere pilzliche Erreger

15 m²



Himbeere





Wartezeit 5 Tage, bei Wein 30 Tage

Grundstoffe sind eine eigene Kategorie gemäß Artikel 23 der EU Verordnung (EG) Nr 1107/2009. Es gilt die Durchführungsverordnung (EU) des Rates Nr. 2017/419 sowie des Überprüfungsberichts (SANTE/11809/2016).

Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Lagerung/Haltbarkeit

Nur im Originalbehälter lagern. Dicht verschlossen, kühl und trocken, an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Leere Behälter nicht wieder verwenden.

Entsorgung

Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.

Technische Angaben/Kennzeichnungen

Grundstoff | Lecithin

Wirkstoff: Grundstoff Lecithin, CAS-Nr. 8002-43-5